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Für Rechtsanwälte: McAdvo-Sommer-Spezial für 3,-€ pro Monat

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Rechtsanwälte für Arbeitsrecht in Frankfurt

Sonja Prothmann
Kanzlei Schmidt & Kollegen
Guiollettstraße 27, 60325 Frankfurt

Anneliese Wandke
Birnbaumsmühle 13, 15234 Frankfurt

Stefan Rothe
Ernst-Thälmann-Str. 12, 15230 Frankfurt

Peter Winter
Große Müllroser Str. 71, 15232 Frankfurt

Frank Hübner
Große Müllroser Str. 67, 15232 Frankfurt

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Insolvenz mit Restschuldbefreiung in England

Nach englischem Insolvenzrecht erfolgt eine Restschuldbefreiung spätestens nach 12 Monaten! Grundlage für die Restschuldbefreiung nach 12 Monaten, auch für "Deutsche", bildet die EU-Rechtsprechung und das BGH-Urteil vom 18. 9. 2001. Der Leitsatz des BGH-Beschlusses lautet:

Wenn sich ein deutscher Staatsangehöriger ins Ausland begibt und sich dort einem Verfahren zur Restschuldbefreiung unterwirft, welches den Regelungen der deutschen InsO, insbesondere in Bezug auf die Vermögensverwertung, grundsätzlich entspricht, so ist eine dort erteilte Restschuldbefreiung auch im Inland anzuerkennen. Die im Ausland ( hier: England ) geltenden Fristen zur Erlangung der Restschuldbefreiung müssen nicht den relativ langen Fristen der deutschen InsO entsprechen. BGH, Beschluß vom 18. 9. 2001 - IX ZB 51 / 00